Detektiv: Was genau ist das denn überhaupt eigentlich?
September 29th, 2008 von
admin
Den Begriff Detektiv hat sicher schon jeder einmal gehört. Doch was genau bedeutet der Begriff Detektiv denn überhaupt, und welche Aufgaben nimmt ein Detektiv wahr? Fangen wir bei grund legenden Dingen an: Der Begriff Detektiv ist abgeleitet von dem lateinischen Begriff detegere, was so viel wie entdecken bzw. aufdecken in der deutschen Übersetzung bedeutet. Man nennt einen Detektiv mitunter ebenfalls Privatdetektiv und Privatermittler. Ein Detektiv ermittelt bei Beweiserhebungen und im Rahmen einer so genannten Beweisnothilfe mit Hilfe von Observationen, Recherchen, Befragungen oder ähnlich gelagerten Erkenntnissen sowie Infos, mit denen er die Sachlage dokumentiert; besonders im Hinblick auf gerichtsverwertbare Beweismaterialien. Der eigentliche Begriff Privatdetektiv wurde aus dem englischen Sprachgebrauch von den Worten private investigator und private detective abgeleitet. Der Grund: Die Bezeichnung detective ist in England ein Rang bei der Polizei. Daher haben Privatdetektive das Vorwort private benutzt, um eine Unterscheidung dar zu stellen. In der heutigen Zeit benutzt man das Wort Privatdetektiv, um dar zu stellen, dass es verschiedene Unterarten in der Arbeit eines Detektivs gibt, denn neben dm Privatdetektiv gibt es auch noch zum Beispiel den so genannten Wirtschaftsdetektiv. Ein Detektiv kann auf eigene Faust oder in einer Detektei als Beschäftigter arbeiten.
In Deutschland ist es so, dass Detektive keine Sonderrechte und so genannte hoheitliche Befugnisse inne haben. Auch haben Detektive in Deutschland keine staatliche Lizenz. Detektive in Deutschland unterscheiden sich hier in diesem Bereich in keiner Weise von anderen normalen Gewerbetreibenden.
Manchmal ist es bei Detektiven so, dass sie sich in rechtlich gesehen heikles Terrain wagen müssen, denn einige Infos, die die Detektive für ihren Job benötigen, können sie sich nur über dunkle Kanäle besorgen lassen. In der Regel muss ein Detektiv auch bei der legalen Beschaffung von Infos das Vorhandensein eines legitimen Interesses nachweisen können, so zum Beispiel bei einer so genannten Kfz-Halterermittlung.
Wenn man einen Detektiv beauftragt, kommt es mit dem Detektiv in der Regel zu einem Dienstvertrag, der nach den Richtlinien des BGB geregelt worden ist. Das heißt also, dass ein Detektiv keinen Erfolg garantieren muss, weil ein Erfolg nicht garantiert werden kann.
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